Presseberichte

Andreas LechtenböhmerPressebericht Andreas Lechtenböhmer

Strafrecht

Zurück zum Pressearchiv

Bewährungsstrafe nach Attacke mit Flasche

Recht: Angeklagter erhält vom Schöffengericht die letzte Chance

Dem Angeklagten, einem 24-jährigem Arbeitslosen, charakterisierte Richter Michael Brechler "als gemeingefährlichen Alkoholiker, dem etliche Leute nicht unerhebliche Verletzungen verdanken." Trotzdem fällte das Gericht ein mildes Urteil. Denn der junge Mann hat sein Leben geändert.

Seit seinem zwölften Lebensjahr konsumierte er massiv Alkohol. Mehrmals ging er sturzbesoffen auf Unbeteiligte los und schlug zu. Früher gröllte er sogar Neo-Nazi-Phrasen und rüstete sich mit dem Schlagring aus, wenn er durch Marl zog. Im Amtsgericht und in der Punker-Szene ist er bekannt. Mehrfach wurde er zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteit. Unter Bewährung stand der 24-jährige auch, als er am 4.September vorigen Jahres drei junge Leute nach der Fete "Helfen Sie helfen" auf dem Creiler Platz verfolgte. Einem der drei, einem 18-jährigen Mechaniker, schlug er grundlos eine Flasche auf den Schädel. Der Mechaniker stieß dabei so heftig gegen den Kopf seines gleichaltrigen Freundes, dass dieser das Bewusstsein verlor und eine Woche im Krankenhaus lag. Noch am Montag stritt der Angeklagte die Tat vor dem erweiterten Schöffengericht ab (wir berichteten). Sein Kumpel gab ihm ein Alibi. Doch der Mechaniker und seine Freundin hatten den 24-jährigen eindeutig wiedererkannt. Nach eingehender Beratung mit seinem Anwalt Andreas Lechtenböhmer räumte der Angeklagte gestern ein, er sei stark besoffen gewesen und habe die Tat wohl begangen. Sein Kumpel, den der Richter eindringlich belehrte, er könne wegen Falschaussage verurteilt werden, entkräftete das Alibi. Eigentlich müsse man Leute wie den Angeklagten einsperren, sagte der Richter. Doch mit dem Straftäter von damals habe der 24-jährige nicht mehr viel zu tun. Er sei jetzt trocken, habe eine Freundin und eine Lehrstelle. Auch aufgrund der guten Prognose des Bewährungshelfers folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin Petra Härtel-Breß. Es verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft - ein letztes Mal auf Bewährung.

(Quelle: Marler Zeitung)

Zurück zum Pressearchiv

Nach oben