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Polizisten vermöbelt: Gericht spricht Jugendlichen frei

Prozess: Nächtliche Schlägerei nach Besuch eines Heimatfestes / Beweise für Körperverletzung reichen am Ende nicht aus

Der Fall sorgte bereits vor zwei Jahren für Schlagzeilen. Schließlich kommt es nicht alle Tage vor, dass drei Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren zwei Polizisten auf der Straße krankenhausreif prügeln.

Gut zwei Jahre nach dem nächtlichen Geschehen auf der Straße "Im Dahläckern" in Haltern mussten sich die drei Jugendlichen jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vor dem Marler Jugendschöffengericht verantworten. Der Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, endete mit einem Freispruch für die Angeklagten. Was sich in der Nacht zum 6. September 1997 auf offener Straße ereignet hat, konnte heute nicht mehr genau geklärt werden. Ebenfalls konnte das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Angeklagten die Schlägerei angezettelt hatten, wovon die Anklage noch ausging. Fest steht, dass sich die Angeklagten nach dem Besuch eines Heimatfestes auf dem Heimweg befanden und dabei auf die beiden Polizisten trafen, die privat mit dem Wagen unterwegs waren. Gesteuert wurde das Auto von einer Kollegin. Alle Drei kamen von einem Polterabend. Wer nun letztlich wen ansprach und mit der Prügelei begann, bei der die beiden Polizeibeamten u.a. Nasenbein-, Jochbeinbrüche, einen Augenbodenbruch und Prellungen erlitten, konnte nach zweitägiger Prozessdauer nicht mehr hundertprozentig geklärt werden. Die Angeklagten gaben an, in Notwehr gehandelt zu haben. Gestützt wurde ihre Einlassung, so ein Verteidiger zur MZ, durch die Aussage von zwei neutralen Augenzeugen. Beide Polizisten standen damals unter Alkoholeinwirkung (2,14 und 0,9 Promille). Das Gericht folgte den Anträgen der Verteidiger Andreas Lechtenböhmer und Dieter Tomczyk und sprach alle drei Angeklagten frei. Auch Oberstaatsanwalt Hans-Christian Gutjahr hatte auf Freispruch plädiert.

(Quelle: Marler Zeitung)

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