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Strafrecht

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Quartett raubt Auto und flüchtet nach Holland

Prozess: Trauriges Ende eines Saufgelagers am Halterner Stausee / Häftling wird gefesselt in den Zeugenstand geführt

Als die Jack-Daniels-Flaschen kreisten, die Koteletts auf dem Grill brutzelten und das Bier in Strömen floß, war die Welt noch in Ordnung. Doch dann nahm das Gelage vom 12. August 1995 am Halterner Stausee doch noch ein schlimmes Ende.

Leidtragender der üblen Geschichte, die gestern vor dem Marler Schöffengericht verhandelt wurde, war ein 30jähriger Chemiearbeiter. Er bezahlte seinen feuchtfröhlichen Sommerausflug zum Stausee und die Zufallsbegegnung mit vier dunklen Gestalten mit schmerzhaften Verletzungen, einem einwöchigen Krankenhausaufenthalt und dem Verlust seines Fiat Uno. Nachdem die Täter den 30jährigen, der mit Kollegen am See feierte, in einem Waldstück erst zusammengeschlagen hatten, flüchteten sie mit dem geraubten Auto nach Holland. Noch am selben Abend wurde das Quartett nach einem weiteren Raubüberfall von der holländischen Polizei verhaftet und von einem Gericht in Harlem zu längeren Haftstrafen verurteilt. Wegen der Geschichte am Halterner Stausee stand gestern einer der Täter, ein 32jähriger ehemaliger Bergmann, vor dem Schöffengericht. Vorwurf der Anklage: Bandenraub und schwere Körperverletzung. Mitverhandelt wurde noch ein versuchter Autodiebstahl und eine Unfallflucht. Auf dem Weg nach Holland hatte der Angeklagte einen ebenfalls geklauten Opel Kadett auf der L 612 in die Leitplanken gesetzt. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, stieg der 32jährige zu seinen Kumpanen in den geraubten Fiat Uno um, mit dem es dann weiter nach Holland ging. Diese Straftaten räumte der Angeklagte auch ein. Den Raub und die Körperverletzung indes bestritt er. Mit Erfolg. Denn Zeugen, die gesehen haben, daß auch der Angeklagte auf den Uno-Fahrer eingeschlagen hat, gab es nicht. Das Opfer selbst war nach einem Schlag auf dem Kopf k.o. gegangen und konnte sich an nichts erinnern. Rädelsführer der schlimmen Geschichte war ein wegen des Raubes bereits rechtskräftig verurteilter Mann. Da der 37jährige auf den Angeklagten offenbar nicht gut zu sprechen ist, wurde der breitschultrige Häftling gestern schwer bewacht und gefesselt in den Gerichtssaal geführt. Er gab an, daß man den Fiat Uno damals habe stehlen wollen, "weil da so eine gute Musikanlage drin war". Dies sei auch dem Angeklagten klar gewesen. Das Schöffengericht wertete den Tatbeitrag des Angeklagten als gemeinschaftlichen Diebstahls und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Die Staatsanwältin forderte ein Jahr. Rechtsanwalt Andreas Lechtenböhmer bat um "ein mildes Urteil".

(Quelle: Marler Zeitung)

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