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Strafrecht

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Zuhälter muß nicht ins Gefängnis

Prozess: Keine Beweise für Menschenhandel und Schießerei in Gelsenkirchen

Wegen Förderung der Prostitution in der Polsumer Nachtbar "Haus Wegener" und Zuhälterei verurteilte die VII. Strafkammer des Landgerichts Essen am Dienstag einen 29jährigen Türken zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe.

"Brummen" muß der Angeklagte nicht. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nicht nachweisen konnten die Richter dem 29jährigen die Tatvorwürfe Menschenhandel und gefährliche Körperverletzung. Wie berichtet, hatte der Angeklagte am 1.Juli 1996 während einer blutigen Auseinandersetzung im Gelsenkirchener Lokal "Vier Jahreszeiten" einen Landsmann durch einen Schuß in den Unterschenkel verletzt. Sowohl bei der Polizei als auch im Prozeß berief sich der Angeklagte auf Notwehr. Da auch die Tatzeugen erhebliche Erinnerungslücken aufwiesen, konnte nicht mehr geklärt werden, wem die Tatwaffe gehörte. Nach Angaben des Angeklagten sei die Pistole während der Rangelei "irgendjemandem" aus der Tasche gefallen. Das Gericht konnte dies nicht wiederlegen und stellte den Punkt ein. Nicht nachzuweisen war dem 29jährigen der Menschenhandel. Die Anklage hatte sieben Prostituierte als Zeuginnen aufgeboten. Eine undankbare Aufgabe. Nur eine kam. Ihre Kolleginnen wurden in ihre Heimat nach Rußland und Lettland abgeschoben oder sind längst in anderen Bordellen untergebracht. Rechtzeitig bevor die einzige greifbare Zeugin, eine 33jährige Polin, in den Zeugenstand trat, um aus dem Nähkästchen zu plaudern, zog Verteidiger Andreas Lechtenböhmer die Notbremse. Er riet seinem Mandanten zu einem Geständnis. Denn daß der Angeklagte über einen längeren Zeitraum als Geschäftsführer der Polsumer Nachtbar die "Einsätze" seiner Damen nach strengen Regeln einteilte und den Frauen auch das Geld abnahm, daran gab es nichts zu deuteln. Der 29jährige nahm das Urteil sofort an und gelobte, sich nun eine Arbeit im "bürgerlichen Bereich" zu suchen.

(Quelle: Marler Zeitung)

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