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Wirtschafts- und Arbeitsrecht

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Gericht: Noch kein Urteil

Der Rechtsstreit zwischen Dobau und der Neuma wurde gestern vor dem Landgericht Essen zwar noch nicht entschieden, gleichwohl macht sich bei der Dobau ein vorsichtiger Optimismus breit.

Der Marler Bauunternehmer Klaus Stawitzki (Firma Dobau), vertreten durch den Marler Rechtsanwalt Andreas Lechtenböhmer, hatte die Neue Marler Wohnungsbaugesellschaft / Bauträger wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrechts verklagt: Die Neuma, ein städtisches Unternehmen, dürfe sich gar nicht in den freien Markt/Wettbewerb einmischen. Gestern vor dem Landgericht Essen gab es erste Klärungen: Das Landgericht erklärte sich für zuständig (nicht das Verwaltungsgericht, wie die Neuma meinte). Der Streitwert wurde auf 100000 Mark festgesetzt (und nicht auf über 40 Mio, wie die Neuma gefordert hatte); nur so habe der Kleine eine Chance, einen Prozeß gegen einen übermächtigen Gegner zu führen. Streitwert "nur" 100000 Mark

Heute wird eine Entscheidung fallen: Entweder wird die Forderung von Stawitzki stattgegeben, daß die Neuma Bauträger ihre Tätigkeit einstellt (z.B. Wohnungen bauen und verkaufen). Oder den Neuma-Rechtsvertretern wird noch einmal Gelegenheit gegeben, zum letzten ausführlichen Schriftsatz der Dobau-Seite Stellung zu beziehen. Dann würde wohl eine endgültige Entscheidung nicht mehr in diesem Jahr fallen. Neuma-Geschäftsführer Dr. Hartmut Benecken würde sich mit einer Niederlage in erster Instanz nicht abfinden: Das sei von so grundlegender Bedeutung für viele Unternehmen in Deutschland, daß auch ein Spruch des Bundesgerichtshofes denkbar sei.

(Quelle: WAZ)

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