Frau Dymke ist als Notarin Träger eines öffentlichen Amtes.
Dieses Amt wurde ihr vom Staat verliehen.
Sie übt als Anwalts-Notarin ihr Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus.
Notare sorgen für die Beurkundung von Rechtsvorgängen.
So ist es im Gesetz vorgeschrieben, daß alle Verträge über Immobilien ( Haus, Grundstücke, Erbbaurechte ) zu ihrer Wirksamkeit einer notariellen Beurkundung bedürfen.
Gleiches gilt für Erbverträge.
Auch Ehevertäge, z.B. die Gütertrennung oder der Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs, sowie die sowie Lebenspartnerverträge bedürfen der notariellen Form.
Im Handelsrecht ist bei Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung der Rechtsvorgänge notwendig.
Für die Eintragung in staatliche Register ( auch Handelsregister, Grundbuchregister, Vereinsregister ) sind notarielle Urkunden Vorschrift.
Notariellen Beurkundungen kommt ein hoher Beweiswert zu.
Grundsätzlich geht ein Gericht bei Vorlage einer notariellen Urkunde von der Vollständigkeit und Richtigkeit der dort getroffenen Vereinbarung aus.
Die Kosten der notariellen Beurkundung richten sich nach dem Gesetz der Kostenordnung.
Diese kann bei der
Bundesnotarkammer
eingesehen werden.