Tom Bub

Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht ist ein überregionaler Schwerpunkt unserer Kanzlei.

Wir bieten Ihnen eine bundesweite Vertretung und Beratung auf höchstem Niveau. Hierzu gehört nicht nur die rechtliche Interessendurchsetzung vor Gericht.

Vielmehr ist mittlerweile bei Großvorhaben eine anwaltliche Begleitung des Bauvorhabens unvermeidlich. Viele Fallstricke und Fehler können bereits im Vorfeld erkannt und vermieden werden.

Bedeutsam für Unternehmen und Auftragnehmern ist dabei die rasche und effiziente Durchsetzung von Werklohnforderungen, ohne jahrelange Prozesse führen zu müssen.

Herr Rechtsanwalt Bub als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Experte im Baurecht vertritt hierbei nicht nur zahlreiche überregional tätige Unternehmen, sondern auch Privatpersonen.

Und das Bundesweit.

Für Bauherren und Auftraggeber ist entscheidend, dass rasch und effizient Mängelsachverhalte geklärt, die technische und rechtliche Verantwortlichkeit geklärt wird und Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.

Und das ohne jahrelang vor Gericht streiten zu müssen.

Die Kenntnis darüber, „wie die Gegenseite denkt“ ist von unschätzbarer Bedeutung in der Interessendurchsetzung vor Gericht und ermöglicht eine strategisch richtig ausgerichtete Prozessführung.

Bei komplexen technischen Mängelsachverhalten findet eine Kooperation mit dem renommierten Architekturbüro Steinke & Zils sowie der Firma Haus & Grund Baubetreuung statt. Aus einem Expertenpool von Sachverständigen kann dabei jederzeit auch bei Sonderfällen zurückgegriffen werden.

So ist jederzeit sichergestellt, dass technisch und juristisch der Sachverhalt aufgearbeitet wird und Ihre Interessen bestmöglich vor Gericht durchgesetzt werden. Denn es erfolgt eine technische und rechtliche Arbeit von mehreren Experten am Sachverhalt.

Und das mit Leidenschaft und Einsatz.

Tägliche Schwerpunkte hierbei sind:

  • Geltendmachung von Mängelsachverhalten und Interessendurchsetzung
  • Abwehr ungerechtfertigter Forderungen und Durchsetzung von Werklohnforderungen
  • Forderungssicherung durch Eilverfahren
  • Vertragsberatung von Bauträgern
  • Rechtliche Baubetreuung und Begleitung
  • Durchsetzung von Honoraransprüchen